Verkaufsbedingungen
Menge:
Produkte, die im Rahmen dieses Vertrags gekauft und verkauft werden, sind diejenigen, für die der Käufer eine Bestellung aufgibt, die von der Watlow Electric Manufacturing Company und ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, die Partei einer damit zusammenhängenden Bestellung sind, akzeptiert wird (zusammenfassend “Watlow”). Watlow liefert die angegebene Bestellmenge, vorausgesetzt, dass Watlow das Recht hat, Teillieferungen von Produkten herzustellen, zu liefern und in Rechnung zu stellen.
Lieferung:
Incoterms® CPT, Lieferort’des Kunden. Das Verlust- und Eigentumsrisiko geht auf den Käufer über, wenn die Ware auf das erste Transportmittel gelegt wird. Watlow wählt die Transportmittel und die Fracht im Voraus aus. Für Ausfuhrsendungen ist der Käufer für die Zollabfertigung, Zölle, Import-MwSt. oder GST verantwortlich, falls zutreffend. Gemäß den vereinbarten Incoterms® wird Watlow elektronische Exportinformationen speichern. Watlow kann die Standorte festlegen, an denen der Käufer Produkte erhalten oder abholen kann.
Zahlungsbedingungen:
Begleichung der Rechnung ist fällig innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung bei akzeptiertem Kreditrahmen. Soweit nicht anderweitig vermerkt, sind alle Angebote für 30 Tage gültig. Der Käufer ist nicht berechtigt und erkennt an, dass er kein Recht hat, Watlow oder einem der verbundenen Unternehmen von Watlow geschuldete Beträge einzubehalten, zurückzuzahlen oder abzubuch’en, unabhängig davon, ob es sich um diese Geschäftsbedingungen und die Erfüllung der Vertragsparteien’ oder um eine Verletzung oder Nichterfüllung einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Watlow oder einem verbundenen Unternehmen handelt.
Preisrevision:
Die Preise können von Watlow ohne vorherige Ankündigung an den Käufer geändert werden. Wenn Watlow die Rabatte überarbeiten möchte, Preise, Lieferpunkte, Leistungszulagen oder Zahlungsbedingungen, die jedoch in jedem Umfang auf Grund von behördlichen Anfragen beschränkt sind, Gesetz, Regulierung, Ordnung oder Handlung, oder wenn die Rabatte Preise, Lieferpunkte, Leistungszulagen oder Zahlungsbedingungen, die dann in Kraft sind, werden aufgrund behördlicher Aufforderung geändert, Gesetz, Regulierung, Ordnung oder Handlung, Watlow hat das Recht, (i) diese Bestellung durch Mitteilung an den Käufer zu kündigen, (ii) Lieferungen für die Dauer einer solchen Einschränkung oder Änderung auszusetzen, oder (iii) auf diese Bestellung (ab dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Einschränkung oder Änderung) Rabatte angewendet haben, Preise, Lieferpunkte, Servicezulagen oder Zahlungsbedingungen sind staatlich akzeptabel. Jede unter diesem Abschnitt ausgesetzte Lieferung kann ohne Haftung storniert werden.
Materialien, Prozesse und Teilenummern:
Watlow behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen Änderungen an der Herstellung, dem Design oder anderen Prozessen und/oder Änderungen an Materialien vorzunehmen, die bei der Herstellung seiner Standardprodukte (wie nachfolgend definiert) verwendet werden, ohne dem Käufer vorher davon in Kenntnis zu setzen oder anderweitig Verpflichtungen gegenüber dem Käufer einzugehen. Zusätzlich zum Vorstehenden kann sich die entsprechende Teilenummer für jedes im Rahmen dieses Vertrags verkaufte Produkt nach eigenem Ermessen ändern, ohne den Käufer darüber zu informieren. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff “Standardprodukte” jene Watlow-Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Heizelemente, Regler, Bedienfelder, Sensoren und Zubehör, die im Standardkatalog’von Watlow enthalten sind.
Rückgaberichtlinie:
Im Allgemeinen gelten alle Verkäufe von Watlow-Produkten als endgültig. Rücksendeanfragen müssen innerhalb von sechzig (60) Tagen unmittelbar nach dem Datum, an dem das Produkt am entsprechenden Standort ankam, schriftlich erfolgen. Alle diese Anfragen werden geprüft und bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Im Allgemeinen werden nur Produkte auf Lager, die nicht verwendet oder modifiziert wurden, zur Rücksendung zugelassen und unter keinen Umständen dürfen Regler zurückgegeben werden, wenn das Verpackungssiegel gebrochen ist. Autorisierte Rücksendungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 USD oder fünfunddreißig Prozent (35 %), je nachdem, welcher Betrag höher ist. Autorisierte Rücksendungen müssen auf Kostendes ’Käufers im Voraus versandt und von einer RMA begleitet werden. Produkte, die ohne RMA zurückgesendet werden, werden nicht verarbeitet.
Auftragsänderungen:
Gewünschte Änderungen der Menge, Zeichnungen, Designs oder Spezifikationen für Produkte, die vom Käufer gemäß einer akzeptierten Bestellung bestellt wurden, sind für Watlow nur dann bindend, wenn solche Änderungen ausdrücklich schriftlich von Watlow akzeptiert werden. Solche vorgeschlagenen Änderungen unterliegen der schriftlichen Vereinbarung von Watlow und können zu einer Anpassung des Preises, des Lieferplans oder anderer darauf angewandter kommerzieller Bedingungen führen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird Watlow den Käufer über alle Anpassungen informieren, die in Bezug auf Preis, Lieferpläne usw. vorgenommen werden müssen, die sich aus den vom Käufer angefordert’en Änderungen ergeben, bevor er die angeforderten Änderungen in die hergestellten Produkte einbaut. Wenn Watlow eine Aufforderung des Käufers zur Verlängerung des Liefertermins für fertige Produkte annimmt, hat der Käufer an Watlow eine zusätzliche tägliche Lagergebühr in Höhe von mindestens zwei Prozent (2 %) der jeweiligen Bestellung pro Monat zu zahlen, sofern nichts anderes von den Parteien vereinbart wurde. Für den Fall, dass der Käufer und Watlow nicht in der Lage sind, den anwendbaren Anpassungen in Bezug auf Preis, Lieferung, Zeitplan usw. zuzustimmen, gelten solche angeforderten Änderungen als Stornierung eines Auftrags durch den Käufer und der Käufer ist gegenüber Watlow für die hierin erforderlichen Ausgaben verantwortlich.
Auftragsstornierungen:
Der Käufer kann eine Bestellung für die Produkte ganz oder teilweise stornieren, indem er Watlow mindestens sechzig (60) Tage’ vorher schriftlich darüber in Kenntnis setzt. Wenn eine Bestellung vom Käufer storniert wird, Der Käufer zahlt an Watlow: (a) der Preis für alle Produkte, die zum Zeitpunkt der Entgegennahme einer solchen Stornierungsmitteilung durch Watlow hergestellt und fertiggestellt wurden (“Stornierungsmitteilung”); (b) die direkten Kosten für Watlow für alle laufenden Arbeiten in Bezug auf eine solche Bestellung ab dem Datum, an dem Watlow diese Stornierungsmitteilung erhält, zuzüglich einer Bearbeitungs- und Lagergebühr in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) dieser Kosten; und (c) etwaige Rücknahme- oder Stornierungsgebühren von Dritten, die Watlow aufgrund einer solchen Auftragsstornierung entstehen.
Fracht und Steuern:
Preise sind exklusive frachtfreie Lieferung sowie anfallende Steuern. Jede Erhöhung der von Watlow gezahlten Frachtraten bei Lieferungen, die durch diese Bestellung abgedeckt werden und danach wirksam werden, sowie jede Steuer- oder Regierungsaufwendung oder Erhöhung derselben (ohne Franchise- oder Einkommenssteuer oder andere auf Einkommen basierende Steuern oder Gebühren) (i) Erhöhung der Kosten für Watlow der Produktion, Verkauf oder Lieferung von Produkten oder der Beschaffung von Produkten, die darin verwendet werden, oder (ii) von Watlow aufgrund der Produktion zu zahlen, Verkauf oder Lieferung von Produkten, wie Umsatzsteuer, Steuer verwenden, Gewerbesteuerdes ’Einzelhändlers, Bruttoeinnahmensteuer, Mehrwertsteuer (MwSt), und Ways Fees können, bei Watlow’s Option, zu den hierin angegebenen Preisen hinzugefügt und zu den Rechnungen hinzugefügt werden.
Technische Gebühr:
Bei komplexen Produkten, Systemen oder Regler-Software-Änderungen kann eine technische Gebühr erhoben oder im Preis von Prototypen enthalten sein. Diese Gebühr ist nicht rabattfähig.
Werkzeuge:
Alle Werkzeuge und Armaturen sind Eigentum von Watlow. Watlow akzeptiert die speziellen Werkzeugedes ’Käufers, wenn die Fracht im Voraus bezahlt wird. Watlow wird dieses Werkzeug beibehalten und angemessene Sorgfalt walten lassen, um die Produktedes ’Käufers herzustellen. Permanente Formen für Aluminiumguss- und Polymerprodukte sind Eigentum und Verantwortung des Käufers.
Entschuldigung der Leistung:
Die Lieferung des Produkts kann von Watlow ausgesetzt werden, wenn: (a) Krieg, Aufruhr, Terrorismus, ein Akt Gottes, Feuer, Explosion, Unfall, Hochwasser, Hurrikan, Sabotage; (b) ein Mangel an ausreichendem Kraftstoff, Leistung, Rohstoffe, Arbeit, Container oder Transporteinrichtungen; (c) Einhaltung behördlicher Anforderungen, Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder Aktionen; (d) Bruch oder Ausfall von Maschinen oder Geräten; (e) nationale Verteidigungsanforderungen; (f) Probleme mit der Arbeit, Streik, Aussperrung oder einstweilige Verfügung (vorausgesetzt, dass Watlow nicht verpflichtet ist, einen Arbeitsstreit beizulegen oder den Forderungen der Mitarbeiter nachzukommen, die es nach eigenem Ermessen als gegen seine Interessen erachtet);oder (g) jedes andere Ereignis, außerhalb der angemessenen Kontrolle von Watlow, ob vorhersehbar oder in der hier aufgeführten Klasse oder Art, welches Ereignis die Herstellung oder den Transport des Produkts oder eines Materials, von dem die Herstellung des Produkts abhängt, unmöglich macht (jedes, a “Ereignis höherer Gewalt”). Nach einem Ereignis höherer Gewalt muss Watlow dem Käufer eine kurze Beschreibung des Ereignisses höherer Gewalt und eine Schätzung, soweit vernünftigerweise ersichtlich, der erwarteten Dauer dieses Ereignisses zukommen lassen. Die vorstehende Mitteilungsanforderung wird durch schriftliche Mitteilung erfüllt, die zu dem Zeitpunkt erfolgt, an dem sie nach dem vernünftigen Urteil von Watlow klar erkennbar wird, dass die Leistung durch ein solches Ereignis höherer Gewalt wesentlich verringert wurde. Wenn Watlow feststellt, dass seine Fähigkeit, den Gesamtbedarf für das Produkt zu liefern, oder eine ausreichende Menge von Material, das direkt oder indirekt bei der Herstellung des Produkts verwendet wird, zu erhalten, behindert wird, aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eingeschränkt oder undurchführbar gemacht werden, Watlow kann seine verfügbare Versorgung mit dem Produkt oder solchem Material (ohne Verpflichtung, andere Versorgung mit solchen Produkten oder Materialien zu erwerben) unter sich und seinen Käufern zuteilen, einschließlich Käufern, die derzeit nicht unter Vertrag stehen, auf einer solchen Grundlage, wie Watlow feststellt, dass sie gerecht ist, ohne Haftung für Leistungsausfälle, die daraus resultieren können. Lieferungen, die aufgrund dieses Abschnitts ausgesetzt oder nicht erfolgt sind, werden ohne Haftung storniert, aber diese Bedingungen bleiben ansonsten unberührt.
Gewährleistung und Haftungsbeschränkung:
Watlow garantiert, dass seine Produkte für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten und für die im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Regler für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten ab dem Datum des Versands der Produkte durch Watlow frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind (dieser Zeitraum ist der “Garantiezeitraum”). Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Verluste oder Schäden aufgrund von Missbrauch, Kontamination, Unfall, Vernachlässigung, normaler Abnutzung, Fahrlässigkeit, unbefugter Änderung oder Veränderung, unsachgemäßer Installation oder Wartung, unsachgemäßer Anwendung, ’unsachgemäßer Spezifikation oder Betriebsbedingungen, die über das Wissen oder die Kontrollevon Watlow hinausgehen. Jedes Produkt, das nicht der vorstehenden Garantie entspricht, wird im Folgenden als “nichtkonformes Produkt bezeichnet.” Sollte ein Produkt während des Garantiezeitraums ausfallen, dessen Grundursache die Nichteinhaltung der in diesem Absatz dargelegten Garantieanforderungen ist, dann wird Watlow nach eigenem Ermessen und als alleinige und ausschließlich’e Abhilfe für alle Garantieansprüche im Rahmen dieses Vertrags entweder eine Reparatur durchführen, einen kostenlosen Ersatz bereitstellen oder dem Käufer eine Gutschrift für den Preis für ein solches nichtkonformes Produkt zurückerstatten oder gewähren. Der Käufer hat Watlow während des Garantiezeitraums über den angeblichen Ausfall eines Produkts durch den Prozess der Warenrücks’endegenehmigung (“RMA”) von Watlow innerhalb von dreißig (30) Tagen nach diesem Ausfall zu informieren. Eine vorherige Genehmigung für Reparaturen oder Ersatzarbeiten, die vom Käufer vorgenommen werden, muss schriftlich von Watlow eingeholt werden. Ungeachtet des Vorstehenden Watlow’s Garantie in Bezug auf von Watlow durchgeführte Implantat-Aufbereitungsleistungen und die daraus resultierenden Aufbereitungsscheiben (zusammen “Aufbereitete Festplatten und Dienstleistungen”) werden erst wirksam, wenn Watlow eine vollständige Zahlung für die Aufbereiteten Festplatten und Dienstleistungen erhalten hat, die einem Garantieanspruch unter diesem Vertrag unterliegen, und die Dauer dieser Garantie beträgt zwölf (12) Monate, soweit sich dieser Anspruch auf die mechanische Leistung und sechs (6) Monate, soweit sich dieser Anspruch auf Elastomer bezieht, Partikelleistung und Si-Beschichtung.
Für den Fall, dass Watlow Softwareprogramme im Rahmen dieses Vertrags verkauft, garantiert Watlow, dass Watlow (falls zutreffend) für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Versands eines solchen Softwareprogramms (“Software”) an den Käufer, wenn die Software gemäß den entsprechenden Anweisungen verwendet wird, die Software frei von Materialmängeln ist, vorausgesetzt, dass der Käufer alle anwendbaren Upgrades, Fixes oder Korrekturen implementiert hat, die Watlow zur Zeit zur Verfügung stellen kann. Watlow garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei oder virenfrei ist, ohne Unterbrechung funktioniert oder einen spezifischen geschäftlichen Bedarf des Käufers erfüllt. Watlow wird auf eigene Kosten und als alleinige Verpflichtung und ausschließlich’e Abhilfe für Käufer bei einem Verstoß gegen diese Garantie wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um einen materiellen Mangel zu beheben, vorausgesetzt, dass dieser materielle Mangel reproduzierbar ist, der Käufer Watlow bei seiner Entdeckung unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzt und der Käufer mit den angemessenen Anfragen und Anweisungen von Watlow zur Behebung eines solchen materiell’en Mangels kooperiert. Ungeachtet des Vorstehenden Watlow ist in keinem Fall verpflichtet oder haftbar für Ansprüche oder Mängel, die sich aus oder infolge von: (i) Missbrauch der Software durch den Käufer oder seine Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter; (ii) Änderungen an der Software, die nicht von Watlow vorgenommen wurden; (iii) Kombination der Software mit Hardware oder Software, die nicht von Watlow geliefert wird, oder Verwendung der Software als Teil einer Nicht-Watlow-Methode oder eines Systems; oder (iv) die spezifische Dateneingabe, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Käufer oder seine Mitarbeiter verarbeitet oder gespeichert werden, Agenten und Vertreter.
DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIEßLICHEN GARANTIEN, DIE VON WATLOW ÜBERNOMMEN WERDEN, UND STELLEN ANSTELLE ALLER ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, DAR, DIE SICH AUS DER ANWENDUNG VON RECHTEN, GEWOHNHEITEN, VERHALTEN, DER VERWENDUNG VON HANDEL ODER ANDEREN, EINSCHLIEßLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER ERGEBNISSE ODER BEMÜHUNGEN ERGEBEN.
KEIN MITARBEITER, VERTRETER ODER VERBUNDENES UNTERNEHMEN VON WATLOW HAT DIE BEFUGNIS, WATLOW AN MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ZU BINDEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN SIND, UND SOLCHE ANGEBLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN SIND NICHT DURCHSETZBAR. DIE HIERIN BEREITGESTELLTEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIEßLICHEN RECHTSMITTEL FÜR DIE VERLETZUNG DER HIERIN ENTHALTENEN GARANTIE SIND.
Wenn der Käufer Aufträge erteilt und/oder Watlow ein Produkt liefert“, das als ”Prototyp bezeichnet wird, werden keine Garantien, Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf diesen Prototyp abgegeben. Der Käufer hat die Pflicht und die alleinige Verantwortung, einen Prototyp vor der Annahme und/oder Integration in Endverbraucheranwendungen zu testen. Darüber hinaus kann ein auf Prototyp-Design basierendes Produktionsprodukt in Montagemethoden und Materialien vom Prototyp abweichen. Der Käufer hat daher die Pflicht und die alleinige Verantwortung für die Prüfung und Abnahme von Produktionsprodukten, die auf Prototyp-Designs basieren.
WATLOW ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR NEBEN-, FOLGE-, VORBILDLICHE, STRAF-, SONDER-, INDIREKTE ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH ENTGANGENER EINNAHMEN ODER GEWINNE), DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER LEISTUNG UNTER DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN. DIE ’AUSSCHLIEßLICHE ABHILFE DES KÄUFERS UND WATLOW’S UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN’ HAFTEN AUSSCHLIEßLICH GEMÄß DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER ANDERWEITIG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN, DIE IN KEINEM FALL SO VIEL DES KAUFPREISES ÜBERSTEIGEN, WIE FÜR DEN TEIL DER BESTIMMTEN LIEFERUNG VON PRODUKTEN ANWENDBAR IST, FÜR DIE SCHÄDEN GELTEND GEMACHT WERDEN. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN IM GRÖßTMÖGLICHEN UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, UNABHÄNGIG VON DER KLAGEURSACHE ODER DER HAFTUNGSGRUNDLAGE (OB AUFGRUND VON VERTRAG, VERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, SONSTIGER UNEREDLICHER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG). DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND SIND AUCH DANN GÜLTIG UND BINDEND, WENN EIN RECHTSMITTEL ALS FEHLSCHLAGEND FÜR SEINEN WESENTLICHEN ZWECK ANGESEHEN WIRD.
Sonstiges:
DIE GÜLTIGKEIT, AUSLEGUNG UND ERFÜLLUNG DIESES VERTRAGS UND/ODER DIESER BESTELLUNG SOWIE ALLE DAMIT VERBUNDENEN STREITIGKEITEN UNTERLIEGEN DEN GESETZEN DES STAATES MISSOURI. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen das vollständige Verständnis der Parteien, eine vollständige Zuordnung der Risiken zwischen ihnen und eine vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen ihrer Vereinbarung und/oder Bestellung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Alle in der Bestellungdes ’Käufers oder in einer Bestätigung, Rechnung oder anderen Dokumentation des Käufers vorgeschlagenen Bedingungen, die die hierin enthaltenen Bedingungen ergänzen, davon abweichen oder mit ihnen in Konflikt stehen, werden hiermit abgelehnt und die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien bindend. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, keine Bedingungen, Nutzung des Handels, Geschäfts- oder Leistungsverlauf, Verständigung oder Vereinbarung und/oder Anordnung, die vorgibt, zu modifizieren, variieren, die Bedingungen dieser Vereinbarung und/oder Bestellung zu erklären oder zu ergänzen, ist verbindlich, es sei denn, dies wird im Folgenden schriftlich gemacht und von der zu bindenden Partei unterzeichnet, und keine Änderung wird durch die Bestätigung oder Annahme von Bestellungen oder Versandanweisungsformularen, die abweichende Bedingungen enthalten, mit oder zusätzlich zu den hierin dargelegten, vorgenommen. Kein Verzicht einer Partei in Bezug auf einen Verstoß oder Verzug oder eines Rechts oder Rechtsmittels und kein Verlauf des Geschäfts- oder Leistungsverhältnisses gilt als anhaltender Verzicht auf einen anderen Verstoß oder einen anderen Verstoß oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel, es sei denn, dieser Verzicht wird schriftlich von der zu bindenden Partei unterzeichnet. Falls eine Bestimmung, Bedingung oder Bestimmung dieses Vertrags und/oder dieser Anordnung oder deren Anwendung gerichtlich oder anderweitig als ungültig oder nicht durchsetzbar eingestuft wird oder wenn die Parteien sich gegenseitig schriftlich auf eine Überarbeitung dieses Vertrags und/oder dieser Anordnung einigen, bleibt der Rest dieses Vertrags und/oder dieser Anordnung und deren Anwendung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.